Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1
4 Beförderung von Personen und Sachen. 3
5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht. 3
6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung. 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen
REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung. Dazu gelten die unten aufgeführten AGB für Kunden und Unternehmer.
Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Begriffsbestimmungen
Regensburg Taxi Online e. K. nimmt Beförderungsaufträge an und führt diese nach Möglichkeit und aufkommen selbst durch. Bei Engpässen können entgegengenommene Aufträge unentgeltlich an andere Taxiunternehmen weitergegeben werden. Es bleibt Regensburg Taxi Online e.
überlassen, welchem Personenbeförderungsunternehmen (kurz: TAXIUNTERNEHMEN oder TAXIUNTERNEHMER) die Durchführung des Auftrages übertragen wird. Regensburg Taxi Online e. K. ist nur für die Werbung, Vermittlung und bei Rechnungsfahrten aus organisatorischen Gründen für die Zusammenfassung aller Rechnungsfahrten verantwortlich. Die Verantwortlichkeit endet mit Übertragung des Auftrages an den jeweiligen ausführenden Wagen per Sprech- oder Datenfunk oder Telefon. Der Beförderungsvertrag selbst kommt zwischen dem Fahrgast und dem beauftragten Gestattungsunternehmen zustande. Rechnungsfahrten Vertragspartner (VP) der Regensburg TAXI ONLINE e. K. wird im Rahmen der Beförderungsverträge immer der beförderte Fahrgast selbst. Dieser haftet der Regensburg Taxi Online e. K. gegenüber für alle Forderungen/Verbindlichkeiten aus dem Beförderungsvertrag, ganz gleich, ob ein Dritter sich ihm gegenüber verpflichtet, die Beförderungsleistung auszugleichen oder nicht. Der VP wird von der Zahlungsverpflichtung durch eine schuldbefreiende Zahlung Dritter erst mit Zugang des Zahlbetrages bei der Regensburg Taxi Online e. K. frei. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den
Geschäfts räumen der REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. deutlich sichtbar ausgehängt und in den vermittelten Fahrzeugen von REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. sie schriftlich akzeptiert hat.
2. Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
REGENSBURG TAXI ONLINE K. nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat (Amtlicher Taxitarif Regensburg). Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. den Rücktritt vor.
Für Terminfahrten zum Flughafen oder Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen, kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart In diesen Fällen müssen REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde dem ausführenden oder mit der Ausführung beauftragten TAXIUNTERNEHMER, für entstehende Schäden. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich
geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit. Wird ein Auftrag vor der Auftragsverteilung durch REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. durch den Kunden zurückgenommen, fallen kein Storno Gebühren an.
Nach der Auftragserteilung ist innerhalb des Tarifgebietes Regensburg der im Tarif festgelegte Anfahrt Betrag von 2 Anschlägen (die Preise dazu finden Sie unter
„https://regensburg-taxi.com/aktueller-taxi-tarif-regensburg“)
fällig. Verbindlich hierfür ist der jeweils gültige Taxitarif Regensburg. Dem Kunden steht es frei, einen konkret niedrigeren Schaden im Einzelfall nachzuweisen.
3 Preise & Angebote
Alle Preis Angaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich 7% Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, Bei Fahrten über 50 Km werden vom Fahrpreisanzeiger (Taxameter Preis) aus den entstandenen kosten 7% Umsatzsteuer herausgerechnet und es wird die erhöhte Umsatzsteuer von 19% Seperat können zuzüglich Spesen und mögliche Verkehrswege nutzungsgebühren (Fähren, Tunnel gebühren etc.) anfallen die der Auftraggeber bzw. Fahrgast zu tragen hat. Maßgeblich für die Grundberechnung ist der jeweilig gültige Taxitarif der Stadt Regensburg, der im Internet und jedem Taxi einsehbar ist.
- Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem fahr Termin mehr als vier Wochen Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die Markt mäßigen Einstandspreise, so ist der TAXIUNTERNEHMER berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen, dies gilt ebenso wenn sich durch die Stadt der amtliche Taxi Tarif ändert. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt.
- Ein vom Auftragnehmer erstelltes Angebot auf Grundlage von verbindlichen Auftragsvorgaben behält seine Gültigkeit über einen Zeitraum von 14 Tagen ab Zugang des Angebots.
Regensburg Taxi Online e. K. behält sich Kunden gegenüber vor, für die Angebots Erstellung eine pauschale von 30.- Euro (in Worten: dreißig Euro) zu erheben die bei zustande kommen eines Vertrages verrechnet werden.
4 Beförderung von Personen und Sachen
Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden, und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
In der Regel wird der Auftrag per Telefon oder Onlinebestellungen auf „https://regensburg-taxi.com“
entgegengenommen. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung über 50 Km wird die zu Grunde zu legender Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt. Festpreise werden in der Regel nicht angeboten. Sollten in Ausnahmefällen dennoch einmal Festpreis ausgehandelt worden sein, so ist dem TAXIUNTERNEHMER die Wahl der Fahrstecke freigestellt.
Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn der TAXIUNTERNEHMER natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt
Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird der TAXIUNTERNEHMER dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung Kuriergut wird von REGENSBURG TAXI ONLINE e.K. in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Minder Menge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies REGENSBURG TAXI ONLINE e.K. direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.
5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in Bar vom TAXIUNTERNEHMER ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kreditkarten werden als Zahlungsmittel erst nach einem Mindestfahrpreis von 15.- €uro akzeptiert. Sollte eine Zahlung unter 15.- € mit Kreditkarte unvermeidbar sein hat der Taxiunternehmer das Recht einen Zuschlag von bis zu 10% oder maximal 4 €uro zu Verlangen.
Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen monatlichen Rechnung zu Abzügen und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung (Zahlungsbedingung auf Rechnung).
Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn REGENSBURG TAXI ONLINE K. über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist REGENSBURG TAXI ONLINE K. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe (geltendes Recht) über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
REGENSBURG TAXI ONLINE K. steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. ist berechtigt,
gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für ein in Pfandname ist REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro zu erheben. Dem Kunden steht es frei, einen konkret niedrigeren Schaden im Einzelfall nachzuweisen.
Bei Erteilung einer Genehmigung den Rechnungsbetrag per Lastschrift mit einem Skonto von 3% auf den Rechnungsbetrag, einzuziehen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die nötige Kontodeckung vorhanden ist. Unabhängig von der anfallenden Bank gebühren wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15 € fällig, wenn Lastschriften nicht eingelöst werden kann. Bei Erteilung von Aufträgen zur Rechnungsstellung an Dritte (Krankenkassen, Firmen und ähnliches) ist grundsätzlich für die Preisgestaltung der jeweils gültige Regensburger Taxitarif maßgeblich. Sondervereinbarungen aus diesem Taxitarif sind für REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. nur gültig, wenn sie von REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. ausdrücklich bestätigt wurden. Ausdrücklich wird festgestellt, dass unterhalb der im Tarif festgelegten Anfahrt-, Zeit- und Kilometerpreis keine Preise vereinbart werden. Andere Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Zwischen dem Besteller der Fahrt (Kunde, versicherte, Mitarbeiter) gilt ausdrücklich als vereinbart, dass im Falle einer Kürzung oder Ablehnung der Zahlung unserer Rechnung durch den Dritten, der nicht gezahlte Teil oder die komplette Rechnung durch den Besteller beglichen wird.
6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des
Transportes durch TAXIUNTERNEHMER in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch TAXIUNTERNEHMER transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch den TAXIUNTERNEHMER gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).
Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind dem TAXIUNTERNEHMER umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch den TAXIUNTERNEHMER (Taxifahrer) gestattet worden sein sollte.
Der TAXIUNTERNEHMER haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur wenn * die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen REGENSBURG TAXI ONLINE e. K. und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde * die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. TAXIUNTERNEHMER haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
Die Haftung von Regensburg Taxi Online K. für Schäden, die nicht Schäden an Leben-, Körper- oder Gesundheit sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch TAXIUNTERNEHMER verursacht wird.
Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von REGENSBURG TAXI ONLINE K. oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird TAXIUNTERNEHMER neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen. Bei der Berechnung des Schadens wird eine Hochrechnung des Umsatzes pro Tag oder Stunde Grunde gelegt.
8 Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist Regensburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Regensburg.
9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Regensburg, Januar 2021